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Die Flussgenehmigung:
berechtigt ihren Inhaber zum Inverkehrbringen
in Binnengewässern, an Bord eines Vergnügungsbootes bis 20 Meter und über 7,35 kw, segelnd oder motorisiert, oder auf a
Wasserfahrrad (Jetski) oder jedes andere Wasserfahrzeug mit ähnlicher Geschwindigkeit und Manövrierfähigkeit.

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